Bauherrenhaftpflichversicherung – so schützen Sie sich vor finanziellem Schaden!

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Jeder Bauherr hat die Pflicht, sein Baugrundstück als auch das Bauvorhaben als solches abzusichern. Dies geschieht zum Schutz anderer, um Verletzungen Dritter während der Bauphase auszuschließen. Doch oftmals ist eine umfassende Absicherung nicht möglich oder wird unbewusst vernachlässigt.

1. Welche Absicherungen sind erforderlich?
Grundsätzlich muss ein Bauvorhaben so abgesichert werden, dass Schäden Dritter nicht möglich sind. Hierzu gehört an erster Stelle eine Beschilderung (beispielsweise das klassische “Zutrittsverbot”), ebenso kann eine Absicherung in Form einer Beleuchtung (Baustellenausfahrt) erforderlich sein. Auch kann es zu Unfällen durch herabstürzende Gegenstände kommen, die nicht entsprechend gesichert wurden.

2. Welche Regressansprüche können auf den Bauherren zukommen?

An erster Stelle stehen hier die Ansprüche aufgrund gesundheitlicher Schädigungen. Ein solches schädigendes Ereignis kann nicht nur Arztkosten nach sich ziehen, sondern sogar Schmerzensgeldforderungen beinhalten, nicht zu sprechen von Rentenleistungen aufgrund dauerhafter Schädigungen.
Ebenso sind jedoch auch materielle Schäden nicht zu vernachlässigen, die ebenfalls von einer Bauherrenhaftpflicht versicherung entschädigt werden. Wenn beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt wurde und ein Auto durch die Baumaßnahme beschädigt wird (eine durch Bauschutt verschmutzte Strasse).

3. Welche Schäden sind generell durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Generell natürlich alle oben beschriebenen Schäden, die durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstanden sind. Jedoch beinhaltet die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung, die oftmals zur Abwicklung von vielleicht unberechtigten Forderungen benötigt wird.

4. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Generell ist der Bauherr unbegrenzt schadensersatzpflichtig. Daher geht man von einer Deckungssumme von 2- 3 Millionen aus, die abgesichert werden sollte.

5. Ab wann ist eine Bauherrenrechtschutzversicherung abzuschließen?
Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Baumaßnahme bis zum Abschluss des Bauvorhabens. Soweit ein Grundstück längere Zeit unbebaut bleibt, empfiehlt sich evtl. eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke, ebenso sollte nach Abschluss der Baumaßnahme die Bauherrenhaftpflichtversicherung umgewandelt werden in eine private Haftpflichtversicherung, soweit eine solche noch nicht besteht.

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Wissenswertes über die Wohngebäude Versicherung

Eine Wohngebäudeversicherung bietet Hauseigentümer Schutz gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Hagel, Leitungswasser und Sturm. Möglich ist eine Versicherung gegen eine dieser Gefahren. Über eine sogenannte Rohbauversicherung kann man bereits den Rohbau gegen die Gefahr Feuer versichern lassen. Diese Versicherung wird oft in der eigentlichen Wohngebäude Versicherung über einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei mitversichert.

Was wird versichert?
Versichert ist das Gebäude, Garagen und weitere Nebengebäude auf dem Grundstück und Objekte die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Das können beispielsweise Küchen, Heizungen und Einbauschränke sein. Zubehör das zur Instandhaltung oder zu Wohnzwecken des versicherten Gebäudes dient ist auch versichert: Antennen, Alarmanlagen, Brennvorräte und Werkzeug gehören unter anderen dazu. In der Wohngebäude Versicherung inbegriffen sind oft auch Kosten für Aufräum-, Abbruch-, Schutz- und Bewegungsarbeiten sowie Mietausfälle. Normalerweise entrichtet der Versicherer bei vermieteten Wohnungen und Häusern die entgangene Miete, falls diese nicht benutzbar ist.

Wie wird die Versicherungshöhe errechnet?
Die Höhe der Prämie wird durch viele Faktoren bestimmt, wie Standort, Bauartklasse oder der gleitende Neuwert. Normalerweise wird der Verkehrswert als Richtwert genommen, wie hoch die Wohngebäude Versicherung ist, falls das Gebäude vollständig zerstört wurde. Da seit dem Jahre 1994 alle Versicherungen ihre Bedingungen selber bestimmen können, sollten die Angebote genau verglichen werden.

Warum eine Wohngebäude Versicherung?

Wenn man ein Haus besitzt, benötigt man diese Versicherung, weil der Wert des Hauses so hoch ist, dass der Verlust ein Existenzrisiko bedeuten kann. Schäden am eigenen Haus, beispielsweise durch einen Sturm oder einen Rohrbruch können sehr teuer sein. Beim Brand ist der Totalschaden oft das Resultat, deshalb ist die Absicherung mit dieser Versicherung zu empfehlen.

Sollten Sie bereits eine Wohngebäude Versicherung abgeschlossen haben und diese nicht mehr benötigen können Sie auch Ihre Versicherung verkaufen.

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Anbieter einer privaten Krankenversicherung

Eintritt in die private Krankenkasse

Wenn dazu die Möglichkeit besteht und alle Vor- und Nachteile in Betracht gezogen werden, um von der gesetzlichen in die private Krankenkasse zu wechseln, sucht man zunächst nach dem geeigneten Anbieter einer privaten Krankenversicherung. Dieser Wechsel ist für Arbeitnehmer nur möglich, wenn eine bestimmte Verdienstgrenze erreicht ist. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze liegt heute, im Jahr 2010, bei Brutto 4162,50 Euro im Monat oder 49.950,- Euro im Jahr. Unter dieser Grenze müssen die Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sein. Um den perfekten Anbieter einer privaten Krankenversicherung zu finden, sollte man im Internet Vergleiche anstellen. Hier findet man schnell heraus, welche Versicherung für die eigenen Wünsche am besten zu einem passt.

Was ist beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Kasse zu beachten?

Zu bedenken ist auf jeden Fall, dass man bei Existenz einer Familie, in der der Partner nicht berufstätig ist, alle Angehörigen extra versichern lassen muss. Das kann sehr teuer werden. Als Alleinstehender wird man, je jünger man ist, zunächst weniger Beiträge leisten müssen, als in der gesetzlichen Versicherung. Das kann sich im Laufe der Jahre absolut auszahlen. Wenn man später in Rente geht, sollte der Anbieter einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit bieten, durch Zurücksetzen einzelner Leistungen die Prämien so gering herunterzusetzen, dass sie mühelos bezahlt werden können.

Wer kann außerdem noch in der privaten Kasse versichert sein und welche Vorteile bietet diese?

Selbständige sowie Freiberufler und Beamte können sich ohne Einkommensgrenze sofort privat versichern lassen. Der Anbieter einer privaten Krankenversicherung ist in der Lage, viele Leistungen zu erbringen, die in der gesetzlichen Kasse nicht oder nur teilweise übernommen werden. Hierzu zählt die Sehhilfe, die von der gesetzlichen Versicherung gar nicht, oder der Zahnersatz, der nur teilweise erstattet wird. Auch wird man für die Inanspruchnahme eines Einzelzimmers im Krankenhaus in der gesetzlichen Kasse sehr viel Geld hinzuzahlen müssen. Diese Vorteile erhält man unter anderem vom Anbieter einer privaten Krankenversicherung.

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Wechsel in die private Krankenversicherung

Unterschiede zwischen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und privaten Krankenversicherungen.
Alle GKV erheben ihren Beitrag prozentual vom Bruttoeinkommen. Zusätzlich dürfen sie bei Bedarf Zusatzbeiträge erheben. Die Leistungen der GKV richten sich immer nach einem einheitlichen Leistungskatalog. Sie beinhalten vorwiegend Grundversorgung mit mehr oder weniger hohen Eigenanteilen.
Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherungen ist wesentlich umfangreicher als bei den GKV. Hier entscheidet der Versicherungsnehmer mit der Antragstellung, welche Leistungen er abgesichert haben möchte.
Der Beitrag wird unabhängig vom Einkommen erhoben. Er richtet sich nach den gewünschten Versicherungsleistungen, dem Alter bei der Antragstellung, dem Geschlecht und den Bedingungen zu denen der Versicherer seine Leistungen in den jeweiligen Tarifen anbietet. Jeder Antragsteller muss einen Gesundheitsbogen ausfüllen, der auch Einfluss auf die Beitragshöhe haben kann.

Was ist beim Wechsel in die private Krankenversicherung zu beachten
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Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Arbeiter und Angestellte dürfen den Wechsel in die private Krankenversicherung nur vornehmen, wenn sie beim Bruttoverdienst mindestens drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben (2010 sind das 48600 € brutto im Jahr). Für alle anderen besteht diese Hürde nicht. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur bis 55 Jahre möglich.
Jeder, der einen Wechsel in die private Krankenversicherung vornehmen möchte muss wissen, dass eine Rückkehr zur GKV in der Regel nicht mehr möglich ist. Er muss privat versichert bleiben und kann bei finanziellen Problemen nur noch in den Basistarif seiner Versicherung wechseln.
Es gibt bei der privaten Krankenversicherung auch keine Möglichkeit, Kinder, oder Ehepartner ohne Einkommen beitragsfrei mit zu versichern. Hier muss jeder seinen eigenen Vertrag abschließen und auch Beiträge zahlen.

Ist ein Versicherungsvergleich beim Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll
Jeder Versicherer kann seine Tarife und Leistungen selbst festlegen. Hier kann es passieren, dass bei gleichen Ausgangswerten die Beiträge sehr große Unterschiede haben, so dass ein Versicherungsvergleich beim Wechsel in die private Krankenversicherung auf jedem Fall ratsam ist, um Geld zu sparen

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Gesetzliche Krankenversicherung

Im deutschen Sozialversicherungssystem ist die gesetzliche Krankenversicherung ebenso wie die Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein fester Bestandteil. Sie ist zudem ein Teil des Gesundheitssystems in Deutschland.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat das Anliegen, die Gesundheit zu verbessern, wiederherzustellen und zu erhalten jedes einzelnen Versicherungsnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Werden bei Erkrankung des Versicherten Behandlungen erforderlich, werden diese von der Krankenkasse in vollem Umfang oder teilweise übernommen. Dies gilt auch für Behandlungen bei Mutterschaft, nach einem Unfall, für verordnete Arzneimittel und Hilfs- und Heilmittel.
Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen allerdings wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sein, dürfen jedoch nicht das Maß des Notwendigen überschreiten.

Um diese in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen wieder auszugleichen, erhebt die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge von den Versicherten. Die Beitragssätze sind staatlich vorgegeben, so dass jeder Versicherte unabhängig ob gesund oder chronisch krank und unabhängig vom Alter, gleichermaßen in die Krankenkasse einzahlt.

Werden Leistungen in Anspruch genommen, ist der Versicherte verpflichtet eine Zuzahlung zu leisten. Diese dient als Ansporn für eine gesunde Lebensweise des Versicherten aber auch damit die Beiträge eingegrenzt werden. Der Eigenanteil des Versicherten beträgt für Arzneimittel 10% und pro Quartal sind 10 Euro Praxisgebühr vom Versicherten zu entrichten. Individuelle Gesundheitsleistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, diese Kosten stellt die Kasse dem Patienten in Rechnung.

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) ist ein unabhängiger Ärztedienst, der für die gesetzliche Krankenkasse medizinische Fachentscheidungen beurteilt.

Die Mitglieder sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, vorausgesetzt das jährliche Jahreseinkommen überstiegt nicht die Versicherungspflichtgrenze. Trifft dies zu, wird der Versicherte freiwillig versichert.
Sind Personen nicht pflichtversichert, können diese sich in einer privaten Krankenversicherung versichern.

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Die Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, einen Krankheitsfall abzusichern. Dies ist zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, der die Mehrzahl der deutschen Arbeitnehmer angehört, da sie zur Pflichtversicherung gehört. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Private Krankenversicherung, die von privatrechtlichen Versicherungsunternehmen angeboten wird.
Im Rahmen der Privaten Krankenversicherung gibt es dabei sehr unterschiedliche Produkte, die sich im Preis sowie in der Leistung stark unterscheiden.

Die Krankenvollversicherung
Bei der Krankenvollversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der sämtliche Krankheitskosten vollständig absichert. Hierzu gehören nicht nur die Behandlungen beim ambulanten Arzt, sondern auch Behandlungen oder Operationen im Krankenhaus, die Übernahme notwendiger Medikamente und Heilmittel sowie die Behandlungen beim Zahnarzt. Jeder Versicherte kann bei der Privaten Krankenversicherung dabei selbst entscheiden, welche Leistungen diese bieten soll. Die Versicherungen bieten dabei sehr unterschiedliche Produkte, so dass die Auswahl für den Versicherten oft nicht leicht wird.
Die Preise der Krankenvollversicherung orientieren sich dabei am Alter sowie am Gesundheitszustand der versicherten Person. Da die Versicherungsunternehmen auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sind und Ertrag erzielen müssen, werden Antragsteller mit Vorerkrankungen häufig von der Versicherung ausgeschlossen oder müssen höhere Beiträge bezahlen. Durch die Verpflichtung zur anteiligen Kostenübernahme können Versicherte allerdings ihre Beitragslast senken. Auch bieten viele Unternehmen die Rückerstattung von Beiträgen, wenn die Versicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht in Anspruch genommen wurde.
Neben der Krankenvollversicherung gibt es auch die Teilversicherung, bei der lediglich Teilbereiche abgesichert werden. Derartige Teilversicherungen werden häufig von Beamten genutzt, die durch ihren Dienstherren bereits teilweise abgesichert sind und ihre Leistungen durch die private Krankenversicherung erhöhen wollen.

Die Zusatzversicherungen
Auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen. Dies ist durch Zusatzversicherungen möglich, die für unterschiedliche Bereiche abgeschlossen werden können. Sie gibt es sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen oder die Kostenerstattung von Zahnersatz. Da Preise und Leistungen sehr unterschiedlich sind, lohnt in jedem Fall ein Vergleich.

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Die Riester-Rente

Die gesetzliche Rente in Deutschland
In Deutschland gibt es bereits seit Jahrzehnten eine gesetzliche Rentenversicherung, die als Sozialversicherung besteht. Alle Arbeitnehmer sind dabei verpflichtet, Beiträge zu leisten, um später im Rentenalter eine monatliche Altersrente zu erhalten. Die gesetzliche Rente wird dabei im Umlageverfahren finanziert, die Beiträge, die aktuell von den Arbeitnehmern bezahlt werden, werden dabei sofort an die Rentner weitergereicht. Rücklagen werden so nicht gebildet.
Bereits seit Jahren ist dieses System jedoch in der Kritik, da die Rentenversicherung immer höhere Verluste erzielt. Nur dann, wenn Menschen privat vorsorgen, kann die Rentenlücke noch geschlossen werden.

Die Riester-Rente
Eine Möglichkeit für Arbeitnehmer und Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, privat vorzusorgen, bietet die Riester-Rente. Sie ist bereits seit 2005 auf dem Markt und soll aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile die private Vorsorge in den Vordergrund rücken.
Kernstück der Riester-Rente sind die jährlichen Zulagen sowie die Steuervergünstigungen. Die Zulagen werden dabei in zwei Bereiche unterteilt. Dies ist zum einen die Grundförderung, die jeder Vertragsinhaber erhält, der mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag investiert. Die Grundförderung liegt derzeit bei 154 Euro. Weiterhin erhalten Eltern noch eine Kinderzulage für alle Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird. Die Höhe der Kinderzulage beträgt 185 Euro für alle Kinder, die bis 2007 geboren wurden, für jüngere Kinder wurde die Förderung auf 300 Euro erhöht. Somit wurde die Förderung für junge Familien nochmals erhöht.
Neben der Zahlung von Zulagen können Vertragsinhaber aber auch steuerliche Vorteile geltend machen. So können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben angesetzt werden, um so die Steuerlast zu verringern. Dies ist im Rahmen der privaten Einkommenssteuererklärung möglich.

Die Riester-Produkte
Die Riester-Rente kann sehr unterschiedlich abgeschlossen werden. Sicherheitsorientierte Anleger können dabei auf Banksparpläne und klassische verzinsliche Rentenversicherungen zurückgreifen, deren Rendite schon bei Vertragsabschluss feststeht. Anleger hingegen, die ihre Chancen am Kapitalmarkt nutzen wollen, können fondsgebundene Rentenversicherungen oder Fondssparpläne abschließen. Eine garantierte Verzinsung gibt es hier allerdings nicht, die Rendite ist von der Entwicklung der zugrunde liegenden Fonds abhängig. Allerdings besteht die Sicherheit, dass zumindest die eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen zu 100% geschützt sind.

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Die private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung
In Deutschland gibt es ein umfangreiches Netz aus sozialer Absicherung, die auch die Absicherung bei Unfällen umfasst. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dabei Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und übernimmt Leistungen, wenn Arbeitnehmer, Schüler, Kinder oder Pflegepersonen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verletzt werden oder einen Unfall erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert dabei nicht nur Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gefahren, sondern trägt auch die Kosten für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Versicherungsfall sehr weitreichend, sie reichen von der Übernahme der Krankenbehandlung über die Zahlung von Verletztenrente bis hin zu Hinterbliebenenleistungen.

Die private Unfallversicherung
Obwohl die gesetzliche Unfallversicherung viele Leistungen übernimmt, ist sie im Regelfall nicht ausreichend, denn gerade Unfälle in der Freizeit oder zu Hause werden nicht abgedeckt. Statistiken zeigen jedoch, dass die Mehrzahl der Unfälle eben nicht bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin, sondern zu Hause geschieht.
Um auch in diesem Fall abgesichert zu sein, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung notwendig. Ihr Preis richtet sich sowohl nach dem Alter als auch nach dem ausgeübten Beruf und eventuellen Hobbys. So gibt es für Menschen, die bestimmte Sportarten wie Tauchen oder Fallschirmspringen ausüben wollen, bestimmte Versicherungen, die auch diese Leistungen tragen.
Die private Unfallversicherung leistet somit bei allen Unfällen, egal ob zu Hause oder bei der Arbeit. In vielen Fällen ist der Schutz auch weltweit gegeben, so dass Versicherte auch im Urlaub auf die Leistungen der Unfallversicherung zurückgreifen können.
Die private Unfallversicherung übernimmt, ebenso wie die gesetzliche Versicherung, zum einen die Bezahlung der Krankheitskosten sowie der notwendigen Medikamente und setzt sich so für die Rehabilitation des Versicherten ein. Bei Invalidität wird eine monatliche Rente bezahlt. Je nach Wunsch können Versicherte auch eine Gliedertaxe vereinbaren, die dann gezahlt wird, wenn beispielsweise ein Arm oder ein Bein verletzt wurden. So kann die Versicherung ganz auf die individuellen Bedürfnisse abgeschlossen werden. Im Todesfall leistet die Versicherung entweder eine Hinterbliebenenrente oder einen Einmalbetrag.

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Die Berufsunfähigkeit Versicherung

Das Risiko der Berufsunfähigkeit
Die eigene Arbeitskraft ist wichtig, denn nur durch Arbeit kann Geld verdient und ein gewisser Lebensstandard aufrecht erhalten werden. Menschen, die aufgrund einer Krankheit ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, müssen oft mit hohen Einkommenseinbußen rechnen, die oft auch den sozialen Abstieg bedeuten.
Glaubt man Statistiken, werden derzeit etwa 25% aller Menschen vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig und können ihren einmal erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, aber vor allem Erkrankungen des Skelettsystems sowie psychische Krankheiten sind die Ursache. Und da die Leistungserwartung am Arbeitsplatz immer höher wird, werden wohl noch mehr Menschen künftig berufsunfähig.

Die Notwendigkeit der privaten Absicherung Viele Menschen, die auf das Thema Berufsunfähigkeit angesprochen werden, tun dies mit dem Verweis auf die gesetzliche Absicherung ab. Zwar gibt es in Deutschland für den Fall einer Berufsunfähigkeit eine Absicherung, und zwar die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese übernimmt jedoch nur einen Bruchteil des vorherigen Verdienstes, zudem müssen zahlreiche Einschränkungen und Vorschriften beachtet werden. So erhalten Menschen nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, und zwar egal, in welchem Beruf.
Es ist daher wichtig, privat vorzusorgen und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die meisten Versicherer verzichten dabei auf die abstrakte Verweisbarkeit und können ihre Versicherten somit nicht zwingen, einen anderen Job anzunehmen. Im Versicherungsfall wird dann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente bezahlt, mit der der Lebensstandard gehalten und Kreditverträge bedient werden können.

Auf das Kleingedruckte achten
Private Berufsunfähigkeitsversicherungen werden mittlerweile von jeder Versicherung angeboten, die Konditionen unterscheiden sich jedoch erheblich. Wer einen entsprechenden Vertrag abschließen möchte, sollte beispielsweise auf den Verzicht auf die oben genannte Verweisbarkeit achten, auch sollte der Versicherte die freie Arztwahl nutzen können. Weiterhin ist es wichtig, dass die Versicherung bei verspäteter Meldung auch rückwirkend bezahlt, und zwar bereits dann, wenn der Arzt eine sechsmonatige Berufsunfähigkeit prognostiziert.

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Die private Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die Menschen in Deutschland werden immer älter, was natürlich auf die verbesserten Lebensumstände sowie die erstklassige medizinische Versorgung zurückzuführen ist. Aufgrund der Erhöhung des Lebensalters werden aber auch immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig, denn schon die Zahl der Demenzkranken steigt von Jahr zu Jahr stark an.
Um die Kosten der Pflege bezahlen zu können, wurde vor einigen Jahren die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, die seither zu den Pflichtversicherungen gehört. Die beteiligt sich an der Finanzierung der Pflege für Bedürftige, übernimmt Pflegehilfsmittel und übernimmt die Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege.
Da die Kosten für die Pflege jedoch in den letzten Jahren explodiert sind, kommt die Pflegeversicherung zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten.

Die private Pflegeversicherung
Um im Alter auch im Pflegefall gut abgesichert zu sein, bieten viele Versicherungsunternehmen private Pflegeversicherungen an. Diese Versicherungen können privat abgeschlossen werden, ihr Preis richtet sich nach dem aktuellen Alter. Somit können sich jüngere Menschen natürlich deutlich günstiger versichern als Ältere.
Der Grund für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Leistungen zunehmen rationieren muss. So werden für ambulante oder stationäre Pflege lediglich Grundbeträge bezahlt, die sich nach der Pflegestufe richten. Diese Grundbeträge sind jedoch meist nicht ausreichend, um die tatsächlich anfallenden Kosten der Pflege zu finanzieren. Sofern die staatlichen Leistungen nicht ausreichen, müssen Betroffene eigenes Vermögen einsetzen, unter Umständen müssen sogar die Kinder für die Finanzierung einspringen. Eine private Versicherung hingegen gleicht diese Kosten aus und ermöglicht es Betroffenen und Angehören so, eine optimale Pflege zu gewährleisten.

Unterschiedliche Versicherungen
Im Rahmen der privaten Pflegeversicherung gibt es unterschiedliche Produkte. Dies ist zum einen die Pflegetagegeldversicherung, die pro Tag einen bestimmten Betrag sicherstellt. Dieser kann dann, je nach Wunsch, entweder in die ambulante oder die stationäre Pflege investiert werden, selbst die Bezahlung naher Angehöriger ist so möglich. Auf der anderen Seite gibt es die Pflegekostenversicherung, die die Differenz der gesetzlichen Zahlungen für die stationäre Pflege trägt.

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0 Kommentare 22.09.2009