Monatsarchiv für April 2010

Bauherrenhaftpflichversicherung – so schützen Sie sich vor finanziellem Schaden!

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Jeder Bauherr hat die Pflicht, sein Baugrundstück als auch das Bauvorhaben als solches abzusichern. Dies geschieht zum Schutz anderer, um Verletzungen Dritter während der Bauphase auszuschließen. Doch oftmals ist eine umfassende Absicherung nicht möglich oder wird unbewusst vernachlässigt.

1. Welche Absicherungen sind erforderlich?
Grundsätzlich muss ein Bauvorhaben so abgesichert werden, dass Schäden Dritter nicht möglich sind. Hierzu gehört an erster Stelle eine Beschilderung (beispielsweise das klassische “Zutrittsverbot”), ebenso kann eine Absicherung in Form einer Beleuchtung (Baustellenausfahrt) erforderlich sein. Auch kann es zu Unfällen durch herabstürzende Gegenstände kommen, die nicht entsprechend gesichert wurden.

2. Welche Regressansprüche können auf den Bauherren zukommen?

An erster Stelle stehen hier die Ansprüche aufgrund gesundheitlicher Schädigungen. Ein solches schädigendes Ereignis kann nicht nur Arztkosten nach sich ziehen, sondern sogar Schmerzensgeldforderungen beinhalten, nicht zu sprechen von Rentenleistungen aufgrund dauerhafter Schädigungen.
Ebenso sind jedoch auch materielle Schäden nicht zu vernachlässigen, die ebenfalls von einer Bauherrenhaftpflicht versicherung entschädigt werden. Wenn beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt wurde und ein Auto durch die Baumaßnahme beschädigt wird (eine durch Bauschutt verschmutzte Strasse).

3. Welche Schäden sind generell durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Generell natürlich alle oben beschriebenen Schäden, die durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstanden sind. Jedoch beinhaltet die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung, die oftmals zur Abwicklung von vielleicht unberechtigten Forderungen benötigt wird.

4. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Generell ist der Bauherr unbegrenzt schadensersatzpflichtig. Daher geht man von einer Deckungssumme von 2- 3 Millionen aus, die abgesichert werden sollte.

5. Ab wann ist eine Bauherrenrechtschutzversicherung abzuschließen?
Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Baumaßnahme bis zum Abschluss des Bauvorhabens. Soweit ein Grundstück längere Zeit unbebaut bleibt, empfiehlt sich evtl. eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke, ebenso sollte nach Abschluss der Baumaßnahme die Bauherrenhaftpflichtversicherung umgewandelt werden in eine private Haftpflichtversicherung, soweit eine solche noch nicht besteht.

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0 Kommentare 23.04.2010

Wissenswertes über die Wohngebäude Versicherung

Eine Wohngebäudeversicherung bietet Hauseigentümer Schutz gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Hagel, Leitungswasser und Sturm. Möglich ist eine Versicherung gegen eine dieser Gefahren. Über eine sogenannte Rohbauversicherung kann man bereits den Rohbau gegen die Gefahr Feuer versichern lassen. Diese Versicherung wird oft in der eigentlichen Wohngebäude Versicherung über einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei mitversichert.

Was wird versichert?
Versichert ist das Gebäude, Garagen und weitere Nebengebäude auf dem Grundstück und Objekte die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Das können beispielsweise Küchen, Heizungen und Einbauschränke sein. Zubehör das zur Instandhaltung oder zu Wohnzwecken des versicherten Gebäudes dient ist auch versichert: Antennen, Alarmanlagen, Brennvorräte und Werkzeug gehören unter anderen dazu. In der Wohngebäude Versicherung inbegriffen sind oft auch Kosten für Aufräum-, Abbruch-, Schutz- und Bewegungsarbeiten sowie Mietausfälle. Normalerweise entrichtet der Versicherer bei vermieteten Wohnungen und Häusern die entgangene Miete, falls diese nicht benutzbar ist.

Wie wird die Versicherungshöhe errechnet?
Die Höhe der Prämie wird durch viele Faktoren bestimmt, wie Standort, Bauartklasse oder der gleitende Neuwert. Normalerweise wird der Verkehrswert als Richtwert genommen, wie hoch die Wohngebäude Versicherung ist, falls das Gebäude vollständig zerstört wurde. Da seit dem Jahre 1994 alle Versicherungen ihre Bedingungen selber bestimmen können, sollten die Angebote genau verglichen werden.

Warum eine Wohngebäude Versicherung?

Wenn man ein Haus besitzt, benötigt man diese Versicherung, weil der Wert des Hauses so hoch ist, dass der Verlust ein Existenzrisiko bedeuten kann. Schäden am eigenen Haus, beispielsweise durch einen Sturm oder einen Rohrbruch können sehr teuer sein. Beim Brand ist der Totalschaden oft das Resultat, deshalb ist die Absicherung mit dieser Versicherung zu empfehlen.

Sollten Sie bereits eine Wohngebäude Versicherung abgeschlossen haben und diese nicht mehr benötigen können Sie auch Ihre Versicherung verkaufen.

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Anbieter einer privaten Krankenversicherung

Eintritt in die private Krankenkasse

Wenn dazu die Möglichkeit besteht und alle Vor- und Nachteile in Betracht gezogen werden, um von der gesetzlichen in die private Krankenkasse zu wechseln, sucht man zunächst nach dem geeigneten Anbieter einer privaten Krankenversicherung. Dieser Wechsel ist für Arbeitnehmer nur möglich, wenn eine bestimmte Verdienstgrenze erreicht ist. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze liegt heute, im Jahr 2010, bei Brutto 4162,50 Euro im Monat oder 49.950,- Euro im Jahr. Unter dieser Grenze müssen die Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sein. Um den perfekten Anbieter einer privaten Krankenversicherung zu finden, sollte man im Internet Vergleiche anstellen. Hier findet man schnell heraus, welche Versicherung für die eigenen Wünsche am besten zu einem passt.

Was ist beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Kasse zu beachten?

Zu bedenken ist auf jeden Fall, dass man bei Existenz einer Familie, in der der Partner nicht berufstätig ist, alle Angehörigen extra versichern lassen muss. Das kann sehr teuer werden. Als Alleinstehender wird man, je jünger man ist, zunächst weniger Beiträge leisten müssen, als in der gesetzlichen Versicherung. Das kann sich im Laufe der Jahre absolut auszahlen. Wenn man später in Rente geht, sollte der Anbieter einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit bieten, durch Zurücksetzen einzelner Leistungen die Prämien so gering herunterzusetzen, dass sie mühelos bezahlt werden können.

Wer kann außerdem noch in der privaten Kasse versichert sein und welche Vorteile bietet diese?

Selbständige sowie Freiberufler und Beamte können sich ohne Einkommensgrenze sofort privat versichern lassen. Der Anbieter einer privaten Krankenversicherung ist in der Lage, viele Leistungen zu erbringen, die in der gesetzlichen Kasse nicht oder nur teilweise übernommen werden. Hierzu zählt die Sehhilfe, die von der gesetzlichen Versicherung gar nicht, oder der Zahnersatz, der nur teilweise erstattet wird. Auch wird man für die Inanspruchnahme eines Einzelzimmers im Krankenhaus in der gesetzlichen Kasse sehr viel Geld hinzuzahlen müssen. Diese Vorteile erhält man unter anderem vom Anbieter einer privaten Krankenversicherung.

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Wechsel in die private Krankenversicherung

Unterschiede zwischen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und privaten Krankenversicherungen.
Alle GKV erheben ihren Beitrag prozentual vom Bruttoeinkommen. Zusätzlich dürfen sie bei Bedarf Zusatzbeiträge erheben. Die Leistungen der GKV richten sich immer nach einem einheitlichen Leistungskatalog. Sie beinhalten vorwiegend Grundversorgung mit mehr oder weniger hohen Eigenanteilen.
Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherungen ist wesentlich umfangreicher als bei den GKV. Hier entscheidet der Versicherungsnehmer mit der Antragstellung, welche Leistungen er abgesichert haben möchte.
Der Beitrag wird unabhängig vom Einkommen erhoben. Er richtet sich nach den gewünschten Versicherungsleistungen, dem Alter bei der Antragstellung, dem Geschlecht und den Bedingungen zu denen der Versicherer seine Leistungen in den jeweiligen Tarifen anbietet. Jeder Antragsteller muss einen Gesundheitsbogen ausfüllen, der auch Einfluss auf die Beitragshöhe haben kann.

Was ist beim Wechsel in die private Krankenversicherung zu beachten
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Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Arbeiter und Angestellte dürfen den Wechsel in die private Krankenversicherung nur vornehmen, wenn sie beim Bruttoverdienst mindestens drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben (2010 sind das 48600 € brutto im Jahr). Für alle anderen besteht diese Hürde nicht. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur bis 55 Jahre möglich.
Jeder, der einen Wechsel in die private Krankenversicherung vornehmen möchte muss wissen, dass eine Rückkehr zur GKV in der Regel nicht mehr möglich ist. Er muss privat versichert bleiben und kann bei finanziellen Problemen nur noch in den Basistarif seiner Versicherung wechseln.
Es gibt bei der privaten Krankenversicherung auch keine Möglichkeit, Kinder, oder Ehepartner ohne Einkommen beitragsfrei mit zu versichern. Hier muss jeder seinen eigenen Vertrag abschließen und auch Beiträge zahlen.

Ist ein Versicherungsvergleich beim Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll
Jeder Versicherer kann seine Tarife und Leistungen selbst festlegen. Hier kann es passieren, dass bei gleichen Ausgangswerten die Beiträge sehr große Unterschiede haben, so dass ein Versicherungsvergleich beim Wechsel in die private Krankenversicherung auf jedem Fall ratsam ist, um Geld zu sparen

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Gesetzliche Krankenversicherung

Im deutschen Sozialversicherungssystem ist die gesetzliche Krankenversicherung ebenso wie die Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein fester Bestandteil. Sie ist zudem ein Teil des Gesundheitssystems in Deutschland.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat das Anliegen, die Gesundheit zu verbessern, wiederherzustellen und zu erhalten jedes einzelnen Versicherungsnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Werden bei Erkrankung des Versicherten Behandlungen erforderlich, werden diese von der Krankenkasse in vollem Umfang oder teilweise übernommen. Dies gilt auch für Behandlungen bei Mutterschaft, nach einem Unfall, für verordnete Arzneimittel und Hilfs- und Heilmittel.
Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen allerdings wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sein, dürfen jedoch nicht das Maß des Notwendigen überschreiten.

Um diese in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen wieder auszugleichen, erhebt die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge von den Versicherten. Die Beitragssätze sind staatlich vorgegeben, so dass jeder Versicherte unabhängig ob gesund oder chronisch krank und unabhängig vom Alter, gleichermaßen in die Krankenkasse einzahlt.

Werden Leistungen in Anspruch genommen, ist der Versicherte verpflichtet eine Zuzahlung zu leisten. Diese dient als Ansporn für eine gesunde Lebensweise des Versicherten aber auch damit die Beiträge eingegrenzt werden. Der Eigenanteil des Versicherten beträgt für Arzneimittel 10% und pro Quartal sind 10 Euro Praxisgebühr vom Versicherten zu entrichten. Individuelle Gesundheitsleistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, diese Kosten stellt die Kasse dem Patienten in Rechnung.

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) ist ein unabhängiger Ärztedienst, der für die gesetzliche Krankenkasse medizinische Fachentscheidungen beurteilt.

Die Mitglieder sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, vorausgesetzt das jährliche Jahreseinkommen überstiegt nicht die Versicherungspflichtgrenze. Trifft dies zu, wird der Versicherte freiwillig versichert.
Sind Personen nicht pflichtversichert, können diese sich in einer privaten Krankenversicherung versichern.

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