Bauherrenhaftpflichversicherung – so schützen Sie sich vor finanziellem Schaden!

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Jeder Bauherr hat die Pflicht, sein Baugrundstück als auch das Bauvorhaben als solches abzusichern. Dies geschieht zum Schutz anderer, um Verletzungen Dritter während der Bauphase auszuschließen. Doch oftmals ist eine umfassende Absicherung nicht möglich oder wird unbewusst vernachlässigt.

1. Welche Absicherungen sind erforderlich?
Grundsätzlich muss ein Bauvorhaben so abgesichert werden, dass Schäden Dritter nicht möglich sind. Hierzu gehört an erster Stelle eine Beschilderung (beispielsweise das klassische “Zutrittsverbot”), ebenso kann eine Absicherung in Form einer Beleuchtung (Baustellenausfahrt) erforderlich sein. Auch kann es zu Unfällen durch herabstürzende Gegenstände kommen, die nicht entsprechend gesichert wurden.

2. Welche Regressansprüche können auf den Bauherren zukommen?

An erster Stelle stehen hier die Ansprüche aufgrund gesundheitlicher Schädigungen. Ein solches schädigendes Ereignis kann nicht nur Arztkosten nach sich ziehen, sondern sogar Schmerzensgeldforderungen beinhalten, nicht zu sprechen von Rentenleistungen aufgrund dauerhafter Schädigungen.
Ebenso sind jedoch auch materielle Schäden nicht zu vernachlässigen, die ebenfalls von einer Bauherrenhaftpflicht versicherung entschädigt werden. Wenn beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt wurde und ein Auto durch die Baumaßnahme beschädigt wird (eine durch Bauschutt verschmutzte Strasse).

3. Welche Schäden sind generell durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Generell natürlich alle oben beschriebenen Schäden, die durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstanden sind. Jedoch beinhaltet die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung, die oftmals zur Abwicklung von vielleicht unberechtigten Forderungen benötigt wird.

4. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Generell ist der Bauherr unbegrenzt schadensersatzpflichtig. Daher geht man von einer Deckungssumme von 2- 3 Millionen aus, die abgesichert werden sollte.

5. Ab wann ist eine Bauherrenrechtschutzversicherung abzuschließen?
Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Baumaßnahme bis zum Abschluss des Bauvorhabens. Soweit ein Grundstück längere Zeit unbebaut bleibt, empfiehlt sich evtl. eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke, ebenso sollte nach Abschluss der Baumaßnahme die Bauherrenhaftpflichtversicherung umgewandelt werden in eine private Haftpflichtversicherung, soweit eine solche noch nicht besteht.

Abgelegt unter Schutzversicherung von admin

0 Kommentare 23.04.2010

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