Die private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung
In Deutschland gibt es ein umfangreiches Netz aus sozialer Absicherung, die auch die Absicherung bei Unfällen umfasst. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dabei Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und übernimmt Leistungen, wenn Arbeitnehmer, Schüler, Kinder oder Pflegepersonen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verletzt werden oder einen Unfall erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert dabei nicht nur Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gefahren, sondern trägt auch die Kosten für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Versicherungsfall sehr weitreichend, sie reichen von der Übernahme der Krankenbehandlung über die Zahlung von Verletztenrente bis hin zu Hinterbliebenenleistungen.
Die private Unfallversicherung
Obwohl die gesetzliche Unfallversicherung viele Leistungen übernimmt, ist sie im Regelfall nicht ausreichend, denn gerade Unfälle in der Freizeit oder zu Hause werden nicht abgedeckt. Statistiken zeigen jedoch, dass die Mehrzahl der Unfälle eben nicht bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin, sondern zu Hause geschieht.
Um auch in diesem Fall abgesichert zu sein, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung notwendig. Ihr Preis richtet sich sowohl nach dem Alter als auch nach dem ausgeübten Beruf und eventuellen Hobbys. So gibt es für Menschen, die bestimmte Sportarten wie Tauchen oder Fallschirmspringen ausüben wollen, bestimmte Versicherungen, die auch diese Leistungen tragen.
Die private Unfallversicherung leistet somit bei allen Unfällen, egal ob zu Hause oder bei der Arbeit. In vielen Fällen ist der Schutz auch weltweit gegeben, so dass Versicherte auch im Urlaub auf die Leistungen der Unfallversicherung zurückgreifen können.
Die private Unfallversicherung übernimmt, ebenso wie die gesetzliche Versicherung, zum einen die Bezahlung der Krankheitskosten sowie der notwendigen Medikamente und setzt sich so für die Rehabilitation des Versicherten ein. Bei Invalidität wird eine monatliche Rente bezahlt. Je nach Wunsch können Versicherte auch eine Gliedertaxe vereinbaren, die dann gezahlt wird, wenn beispielsweise ein Arm oder ein Bein verletzt wurden. So kann die Versicherung ganz auf die individuellen Bedürfnisse abgeschlossen werden. Im Todesfall leistet die Versicherung entweder eine Hinterbliebenenrente oder einen Einmalbetrag.
0 Kommentare 22.09.2009